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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Soweit in Einzelaufträgen und / oder Auftragsbestätigungen nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB für alle Dienstleistungen, die durch die Firma Diamond Business Security GmbH & Co. KG (nachfolgend Diamond) angeboten und im Auftrag Dritter (nachfolgend Kunden) ausgeführt werden.

2. Maßgeblich für den Umfang der Dienstleistungen sind die schriftlichen Vereinbarungen / Verträge / Auftragsbestätigungen zwischen dem Kunden und Diamond.

3. Soweit Dienstleistungen zeitlich befristet beauftragt wurden, im Anschluss aber unmittelbar nach dem zeitlichen Ende fortgesetzt werden, gelten die zuvor vereinbarten Dienstleistungs- und Zahlungsbedingungen stillschweigend solange weiter, bis andere vereinbart sind.

 

4. Ein Auftrag zwischen Diamond und dem Kunden kommt zustande, in dem Diamond die Anmeldung / Anfrage des Kunden schriftlich (Email, Fax) als Auftrag bestätigt hat. Sofern mit der Auftragsbestätigung eine Voraus- / Anzahlung vereinbart ist, hat Diamond das Recht, mit der Dienstleistung erst dann zu beginnen, wenn ein Zahlungseingang erfolgte. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn aus vorangegangenen Aufträgen noch Forderungen (auch Inkassokosten o.ä.) fällig sind.

 

5. Sämtliche nicht begonnene Aufträge können bis 6 Wochen vor Beginn der Dienstleistung unbegründet storniert werden. Erfolgt die Stornierung bis 3 Wochen vor Beginn, wird eine Stornierungsgebühr i.H. von 50% der Auftragssumme fällig. Bei kürzerer Frist bis 1 Tag vor Beginn beträgt die Gebühr 70%, unmittelbar (unter 24 Std.) vor Beginn 100% der Auftragssumme. Bei vorzeitigen Auftragsende werden 50% des vorzeitig beendeten Umsatzes fällig.

 

6. Sämtliche Dienstleistungen gelten als täglich erbracht, wenn Sie nicht jeweils durch eine hierzu befugte Person unverzüglich nach dem vereinbarten Termin bzw. dem Ende der Dienstleistungszeit, bei einem berechtigten Vertreter der Firma Diamond beanstandet werden und / oder nachgebessert wurden. Insbesondere bei Veranstaltungen mit Besucherverkehr erlischt die Frist, wenn Besucher die Veranstaltung betreten.

 

7. Sofern nach Beanstandungen auf Wunsch des Kunden auf eine Nachbesserung verzichtet wird, behält Diamond vollen Anspruch auf Bezahlung. Ebenso, wenn auf Grund höherer Gewalt, Alarmverfolgung, oder wegen Verschuldens des Kunden die Dienstleistung nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden konnte.

 

8. Sofern Diamond auf eine Voraus- / Anzahlung verzichtet, sind alle Zahlungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Wenn Diamond Skonto gewährt, ist dies in der Auftragsbestätigung oder der Rechnung gekennzeichnet. Dienstleistungen, die über einen Zeitraum von 30 Tagen hinausgehen, werden jeweils zum Monatsletzten zwischenabgerechnet. Der Kunde erhält jeweils eine Abschlagsrechnung zu den genannten Bedingungen.

 

9. Besonderheiten für den Bereich Sicherheitsdienste, Revier- und Streifendienst

a)      Es wird immer ein Einsatzleiter benannt. Ausschließlich dieser ist weisungsberechtigt gegenüber den

         eingesetzten Mitarbeitern, auch gegenüber Nachunternehmern. Sämtliche Hinweise, Beschwerden, Änderungen

         der Aufgabenstellung o.ä. sind daher an den Einsatzleiter zu richten.

b)      Notstände im Revier wie Brand, Einbruch u.a. haben stets Vorrang, auch dann, wenn eine bestimmte Anzahl von

          Kontrollen vereinbart ist. Eventuelle Unkorrektheiten in der Bewachung sind Diamond unverzüglich schriftlich

          zwecks Abstellung anzuzeigen; andernfalls können Rechte daraus nicht hergeleitet werden. Erhebliche Verstöße

          berechtigen nach wiederholter vergeblicher schriftlicher Mahnung zur Kündigung des Auftrages. Die für die

          Dienstausführung notwendigen Schlüssel werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

c)      Die Bewachung / Sonderbewachung / Sicherheitsdienstleistung beginnt und endet mit der vereinbarten Zeit. Sie

         verlängert sich kostenpflichtig bis               zum Eintreffen des Personals des Kunden / Auf- oder Abbauteam. Eine

          Kontrolle der Befugnis zur Übernahme erfolgt nur bei entsprechendem Auftrag durch den Kunden.

d)      Wird die Bewachung / Sicherheitsdienstleistung auf Wunsch des Kunden früher beendet als vereinbart, behält

        der Dienstleister das Recht auf volle Bezahlung entsprechend der Auftragsbestätigung.

 

10.  Das Weisungsrecht über die Mitarbeiter von Diamond obliegt ausschließlich Diamond. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Mitarbeiter von Diamond zur Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses und zur Begründung eines neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses als selbständige oder unselbständige Mitarbeiter des Auftraggebers zu veranlassen. Diese Bestimmung gilt auch noch sechs Monate nach Beendigung des Vertrages. Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen diese Bestimmung, versplichtet er sich zur Zahlung einer Ablösesumme in Höhe der neunfachen Monatsgebühr (Berechnungsgrundlage sind die anteiligen Monatsstunden und der Stundenverrechnungssatz).

 

11. Diamond unterhält für alle im Vertrag vereinbarten Leistungen eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:

 

Die Versicherungssumme des Vertrages beträgt je Schadenereignis EUR 5.000.000 pauschal für Personen- und Sachschäden, je Versicherungsjahr das Doppelte dieser Versicherungssumme.

 

Innerhalb der für Sachschäden vereinbarten Versicherungssumme gelten besondere Versicherungssummen aus der Durchführung des Bewachungsvertrages:

 

Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen EUR 500.000 je Schadenereignis EUR 1.000.000 je Versicherungsjahr

Beschädigung an zur Durchführung der Bewachung überlassenen Sachen EUR 500.000 je Schadenereignis EUR 1.000.000 je Versicherungsjahr

Abhandenkommen bewachter Sachen EUR 500.000 je Schadenereignis EUR 1.000.000 je Versicherungsjahr

Abhandenkommen überlassener fremder Schlüssel / Codekarten EUR 500.000 je Schadenereignis EUR 1.000.000 je Versicherungsjahr

Reine Vermögensschäden EUR 300.000 je Schadenereignis EUR 600.000 je Versicherungsjahr

 

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Vermögensschäden wegen Verletzung von Datenschutzgesetzen, wie bsp. des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Versicherungssumme hierfür beträgt EUR 2.000.000 je Versicherungsfall EUR 6.000.000 je Versicherungsjahr.

 

Die Grundlage des Versicherungsschutzes bilden neben den gemeinsamen Bedingungen für die Haftpflichtversicherungen und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Betriebs-Haftpflichtversicherung für Gewerbe- und Industriebetriebe HB) die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Bewachungsunternehmen.

 

12. Diamond ist es gestattet, im Rahmen von Präsentationen (auch Internet) den Kunden und die Dienstleistung zu benennen, sowie das Logo des Kunden zu verwenden. Dies unterbleibt, insofern der Kunde berechtigte Interessen hierzu hat und dies gegenüber Diamond anzeigt.

 

13. Wenn eine Bestimmung dieser AGB bzw. andere Vereinbarungen unwirksam sein sollten, wird dadurch die Geltung der Übrigen nicht berührt. Es gilt eine der unwirksamen Bestimmung dem Sinne und der wirtschaftlichen Bedeutung nach möglichst nahe kommende andere Bestimmung zwischen den Parteien als vereinbart.

 

14. Gerichtstand ist das Amtsgericht in Ebersberg

 

 

Stand: März 2019

 

 

 

2019-AGB-Diamond-Business-Security GmbH & Co. KG-03

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